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Keine Bevorteilung bei den Ladenschlussregeln

Die Verhandlungspartner von SPD und CDU haben besondere Öffnungszeiten für die Geschäfte im Hauptbahnhof ins Gespräch gebracht. Überlegungen zur weiteren Liberalisierung des Ladenschlussgesetzes begrüßt die Interessenvertretung der Gewerbetreibenden in der Berliner Mitte grundsätzlich. Die selektive Privilegierung einzelner Standorte steht jedoch im Widerspruch zum allgemeinen Interesse der Berliner Wirtschaft.

Medienberichten zufolge soll der Koalitionsvertrag einen Passus enthalten, nach dem der Einzelhandel im Hauptbahnhof großzügigere Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen genießen soll. So nachvollziehbar der Wunsch nach einer Liberalisierung der Regeln ist, so riskant ist die Bevorteilung ausgewählter Standorte. Im gesamtstädtischen Interesse ist eine nachhaltige, auf alle Stadtteile verteilte Entwicklung der Shoppingmetropole Berlin.

Die lange verhandelte Neufassung des Ladenschlussgesetzes vom Oktober 2010 stellt eine stabile Grundlage für die in Berlin tätigen Unternehmen dar. Fraglich sind die wirtschaftspolitischen Folgen, sollte der mühsam gefundene Kompromiss wieder in Frage gestellt werden. Für die arbeitmarktpolitische Entwicklung kann ein solches Signal in einer Stadt, in der zehntausende Jobs am Einzelhandel hängen, zwiespältig sein.

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